auswärtige Angelegenheiten
- auswärtige Angelegenheiten
auswärtige Angelegenheiten,
die Beziehungen eines Staates zu anderen Staaten oder zu internationalen Organisationen; sie werden in den meisten Staaten von dem unter
Leitung des
Außenministers stehenden
Außenministerium wahrgenommen.
Zu den auswärtigen Angelegenheiten gehören u. a. die
Unterhaltung diplomatischer und konsularischer Beziehungen, der
Abschluss internationaler Verträge, die Mitgliedschaft in internationalen Organisationen, die
Teilnahme an Konferenzen und Einrichtungen friedliche Streitschlichtung, Regelungen des internationalen Handels- und Wirtschaftsverkehrs sowie des Kulturaustausches, der Schutz eigener Staatsangehöriger im
Ausland.
In
Deutschland ist die Pflege der Beziehungen zu auswärtigen Staaten Sache des Bundes. Der
Bundespräsident vertritt den Bund völkerrechtlich. Die
Führung der auswärtigen Angelegenheiten ist dem Bundesminister des Auswärtigen übertragen, der über einen eigenen Verwaltungsunterbau von Botschaften, Generalkonsulaten, Konsulaten und ständigen Vertretungen bei internationalen Organisationen verfügt (auswärtiger Dienst). Die
Länder können Verträge mit auswärtigen Staaten nur in den Materien, für die sie zur
Gesetzgebung zuständig sind, und nur mit
Zustimmung der
Bundesregierung abschließen (Art. 32, 59 GG). - Ähnliche Regelungen bestehen in
Österreich und in der
Schweiz.
Universal-Lexikon.
2012.
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